Alles was Recht ist: AGBs
Stand: 15.11.2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die nebenberuflichen Weiter- und Ausbildungen am Institut für Verhalten und Kommunikation (IVK)
§ 1 Teilnahmevoraussetzungen und Zulassung
- Die Teilnahme an den Weiterbildungen (z. B. Pferdegestützter Therapeut, Pferdeverhaltenstrainer) setzt bestimmte fachliche, berufliche oder reiterliche Qualifikationen voraus. Diese sind in den jeweiligen spezifischen Weiterbildungskonzeptionen verbindlich geregelt.
- Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Weiterbildung besteht nicht. Der Veranstalter behält sich die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen vor. Sonderzulassungen obliegen ausschließlich der Institutsleitung.
§ 2 Anmeldung, Vertragsschluss und Widerrufsrecht
- Die Anmeldung zu den Weiterbildungen erfolgt durch Übersendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrags nebst den geforderten Bewerbungsunterlagen in Textform (per Post oder E-Mail) an den Veranstalter.
- Der Vertrag kommt erst mit der verbindlichen Bestätigung (Zulassung/Zusage des Weiterbildungsplatzes) durch den Veranstalter in Textform zustande.
- Widerrufsrecht für Verbraucher: Sofern der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. E-Mail, Online-Formular) geschlossen wurde und Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, steht Ihnen ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die detaillierte Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular wird dem Teilnehmer mit der Vertragsbestätigung separat zur Verfügung gestellt.
§ 3 Leistungen, Durchführung und Änderungen
- Der Veranstalter verpflichtet sich, die Lehrinhalte gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Weiterbildungskonzeption in Unterrichts- und Praxiseinheiten (Blockveranstaltungen) zu vermitteln.
- Der Veranstalter ist berechtigt, notwendige sachliche und organisatorische Änderungen des Unterrichtsplans (z. B. Wechsel von Dozenten, Anpassungen des Ablaufs) vorzunehmen, sofern hierdurch das Gesamtziel der Weiterbildung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
- Ein Wechsel des angekündigten Veranstaltungsortes oder der Unterrichtszeiten ist nur zulässig, wenn dies für den Teilnehmer zumutbar ist und rechtzeitig vorab mitgeteilt wird.
- Der Veranstalter behält sich vor, die Weiterbildung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (6 Personen) oder aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Erkrankung von Dozenten ohne Ersatzmöglichkeit), bis zu 2 Wochen vor Kursbeginn abzusagen oder zu verschieben. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall unverzüglich erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Veranstalter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
- Das Zertifikat wird nach erfolgreichem Erbringen aller geforderten Kursleistungen (Teilnahme, Falldokumentationen, Abschlussarbeit, bestandene Prüfung) erteilt.
§ 4 Fehlzeiten und Nachholen von Unterrichtseinheiten
- Die Teilnehmer sind verpflichtet, das Fernbleiben von Unterrichtseinheiten unverzüglich in Textform zu melden und zu begründen (bei Krankheit durch Vorlage eines ärztlichen Attests).
- Versäumte Unterrichtseinheiten können bei entsprechenden Kapazitäten im darauffolgenden Ausbildungsjahrgang nach Absprache mit der Institutsleitung gebührenfrei nachgeholt werden, sofern dies den Ablauf des aktuellen Kurses nicht beeinträchtigt. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
- Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung erlischt das Recht zum Nachholen von Einheiten. Das Fernbleiben entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Teilnahmegebühren.
§ 5 Zahlungsbedingungen und Gebühren
- Die Gesamtkursgebühr beträgt bei Einmalzahlung 4.600,– €. Alternativ kann eine Ratenzahlung vereinbart werden (Details und etwaige Teilzahlungszuschläge werden im Aufnahmeantrag gesondert vereinbart; z. B. 5 Raten à 950,– € = Gesamt 4.750,– €).
- Mit der Bestätigung des Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % der Kursgebühr (460,– €) fällig. Die Einmalzahlung bzw. die erste Rate ist spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn zu entrichten.
- Die Ratenzahlungen sind jeweils im Abstand von drei Monaten ab Beginn der Weiterbildung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt digital. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig.
- Die Pflicht zur Zahlung der Gebühren besteht unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme an einzelnen Kursblöcken.
- In den Gebühren nicht enthalten sind Kosten für Verpflegung, Übernachtung, Anreise sowie etwaige externe Prüfungsgebühren. Bankgebühren (insb. bei Auslandsüberweisungen) gehen zu Lasten des Teilnehmers.
§ 6 Haftungsbegrenzung
- Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht – deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht) beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von durch Teilnehmer mitgebrachten Gegenständen, Kraftfahrzeugen oder Tieren wird keine Haftung übernommen, es sei denn, dem Veranstalter ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
§ 7 Kündigung und Rücktritt
- Jede Kündigung oder Rücktrittserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. Brief oder E-Mail).
- Rücktritt durch den Teilnehmer vor Kursbeginn:
- Bis zu 30 Tage vor Kursbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei möglich. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.
- Bei einem Rücktritt ab dem 21. Tag vor Kursbeginn wird die erste Kursrate bzw. ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe der Anzahlung fällig, es sei denn, der Teilnehmer weist nach, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Die Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers, der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, ist bis zum Kursbeginn kostenfrei möglich.
- Kündigung während des laufenden Kurses: Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt beiderseits unberührt. Ein wichtiger Grund für den Teilnehmer liegt insbesondere bei dauerhafter, ärztlich bescheinigter Studierunfähigkeit vor. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall 3 Monate zum Ende eines Weiterbildungsjahres.
- Außerordentliche Kündigung durch den Veranstalter: Der Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn:
- der Teilnehmer mit der Zahlung der Gebühren trotz Mahnung und Fristsetzung länger als einen Monat in Verzug ist;
- der Teilnehmer den Ablauf der Veranstaltungen oder den Lernfortschritt anderer Teilnehmer durch ungebührliches, störendes oder ehrverletzendes Verhalten nachhaltig gefährdet und eine Abmahnung erfolglos blieb.
§ 8 Urheberrechte und Lehrmaterialien
- Die den Teilnehmern ausgehändigten Skripte, Unterlagen und digitalen Medien sind urheberrechtlich geschützt.
- Dem Teilnehmer wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Jede Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Veranstalters untersagt.
§ 9 Datenschutz
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt streng nach den Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
- Die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden elektronisch verarbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung (z. B. Zertifizierung, Prüfungsbehörden) zwingend notwendig ist. Die detaillierten Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO sind auf der Webseite des Veranstalters einsehbar.
§ 10 Bild- und Tonaufnahmen (Medienrechte)
- Die Erstellung von Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen während der Unterrichtseinheiten durch Teilnehmer ist aus Gründen des Urheberschutzes und des Persönlichkeitsrechts grundsätzlich untersagt.
- Soweit der Veranstalter Aufnahmen zu Lehr-, Dokumentations- und Werbezwecken anfertigen möchte, wird hierzu vorab eine separate, freiwillige Einwilligungserklärung der betroffenen Teilnehmer eingeholt. Die Verweigerung der Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Teilnahme an der Weiterbildung.
§ 11 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
- Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Textform.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Sitz des IVK ausschließlicher Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.


