Alles was Recht ist: AGBs

Stand: 15.11.2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der nebenberuflichen Weiter- und Ausbildungen (Pferdegestützter Therapeut, Pferdeverhaltenstrainer) am Institut für Verhalten und Kommunikation (IVK), im nachfolgenden Veranstalter genannt.

§ 1 Teilnahmevoraussetzungen

Grundsätzlich bedarf es bestimmter beruflicher wie auch reiterlicher Fähigkeiten und Qualifikationen, die in den jeweiligen Weiterbildungskonzeptionen eingehender fixiert und dargestellt sowie als unabdingbare Teilnahmevoraussetzung verpflichtend sind. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Weiterbildung/Ausbildung besteht nicht. Sonderzulassungen obliegen der Institutsleitung.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

Aufnahmeanträge sind zusammen mit den Bewerbungsunterlagen gemäß Aufnahmeformular schriftlich (per Post oder E-Mail) an den Veranstalter zu richten. Die Anmeldung wird verbindlich (Vertragsschluss) sobald Sie eine vertragliche Zusicherung eines Weiterbildungsplatzes vom IVK erhalten. Die Anmeldung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die vertragliche Vereinbarung wird bindend für beide Teile, für die in den Weiterbildungskonzeptionen dargestellte und im Vertrag vereinbarte Dauer abgeschlossen.

§ 3 Verpflichtungen

des Veranstalters/Durchführung der Weiterbildungen/Abschluss Das Institut verpflichtet sich, die Lehrinhalte wie in der jeweils gültigen Weiterbildungskonzeption formuliert, in Unterricht bzw. praktischen Ausbildungseinheiten umzusetzen. Die Weiterbildungen finden dabei in Form von Blockveranstaltungen statt. Umfang und Dauer der Kursblöcke sind den jeweiligen Weiterbildungskonzeptionen zu entnehmen. Der Veranstalter bestimmt den Ort und die Zeit des Unterrichts. Dies gilt auch, wenn bereits ein Veranstaltungsort vereinbart wurde. Der Veranstalter behält sich sachdienliche Änderungen der Unterrichtspläne und mögliche Wechsel von Dozenten vor, wobei das Unterrichtsziel nicht geändert werden darf. Der Veranstalter behält sich weiterhin vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl (mind. 6 Teilnehmer) oder aus Gründen höherer Gewalt den Beginn der Weiterbildung zeitlich zu verschieben oder ganz abzusagen. Ein Schadensersatzanspruch des Teilnehmers entsteht hierdurch nicht. Die Weiterbildungen werden bei entsprechender Erbringung von Kursleistungen, der Teilnahme an den Unterrichtseinheiten, Abgabe der Falldokumentationen und das Anfertigen einer Abschlussarbeit sowie bestandener Abschlussprüfung vom Veranstalter zertifiziert.

§ 4 Fehlzeiten

Nicht besuchte Unterrichtseinheiten können bei entsprechenden Angeboten des Veranstalters, im darauffolgenden Weiterbildung-/Ausbildungsjahrgang, ohne weitere Gebühren nachgeholt werden, wenn dieses den Ablauf des nachfolgenden Weiterbildungskurses nicht beeinträchtigt und das Fernbleiben schriftlich entschuldigt wurde. Die Entscheidung hierüber obliegt der Institutsleitung. Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Weiterbildungsvertrags erlischt dieser Anspruch. Das Fernbleiben von Unterrichtseinheiten bzw. ganzer Kursblöcke ist rechtzeitig bekanntzugeben und zu begründen, insbesondere bei Krankheit durch ein ärztliches Attest zu belegen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Mit der Anmeldung wird eine Vorauszahlung von 10% der Kursgebühren (460,- €) fällig. Die Teilnahmegebühren sind entweder als Einmalzahlung (4600,- €) oder in Ratenzahlung (je 5 Raten zu 950,- Euro) in EURO zu begleichen. Die Zahlung der Einmalzahlung bzw. der ersten Rate ist spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn zu begleichen. Die Zahlungsweise ist grundsätzlich vor Kursbeginn mit dem Veranstalter abzustimmen und schriftlich auf dem Aufnahmeantrag zu erklären. Bei Zahlung in Raten, sind diese in gleichhohen Beträgen und jeweils alle drei Monate (ab dem Zeitpunkt des Weiterbildungsbeginns) zu leisten. Die Gebühren werden mit Erhalt der Rechnung unter Einhaltung des Zahlungsziels ohne jeden Abzug fällig. Dies gilt auch, wenn Sie nicht am Kursblock teilnehmen bzw. diesen später nachholen möchten. Die Teilnahmegebühren beinhalten keine Übernachtung, Reisekosten oder Verpflegung. Bankgebühren und Wechselkursschwankungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Zahlungspflichtigen.

§ 6 Haftung

Der Veranstalter haftet bei Unfall im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Er haftet nicht bei Beschädigungen, Verlust und Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge.

§ 7 Kündigung (Rücktritt vom Vertrag)

Eine Rücktrittserklärung hat schriftlich, eigenhändig unterschrieben und in Form eines Briefes zu erfolgen. Kündigung durch den Weiterbildungsteilnehmer: • Ist bis zu 30 Tage vor Kursbeginn kostenfrei; evtl. geleistete Zahlungen werden in voller Höhe, jedoch ohne Zinsen erstattet. • Bei Rücktritt ab dem 21. Tag vor Kursbeginn, hat der Veranstalter Anspruch auf Zahlung der ersten Kursrate. • Ein Rücktritt vom Vertrag während des laufenden Kurses kann von dem Teilnehmer nur aus einem wichtigen Grund mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Weiterbildungsjahres gekündigt werden. Der Kündigungsgrund muss unverzüglich schriftlich mitgeteilt und nachgewiesen (z.B. aus Krankheit etc.) werden. Ersatzteilnehmer können natürlich jederzeit benannt werden. Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn • sich der Weiterbildungsteilnehmer mit der Zahlung der Teilnahmegebühren länger als einen Monat im Rückstand befindet. • die Institutsleitung feststellt, dass das Weiterbildungsziel durch den Weiterbildungsteilnehmer nicht erreicht werden kann. • der/die Teilnehmer/in durch sein Verhalten den Weiterbildungserfolg der anderen Teilnehmer gefährdet oder dem Ruf und/oder Ansehen der Ausbilder/in schadet, sich nicht in die Hausordnung einfügt oder einen schädigenden Einfluss auf andere Teilnehmer ausübt bzw. deren Erreichung des Weiterbildungsziel beeinträchtigen. Der Kursteilnehmer muss alle Nachweise innerhalb von zwei Jahren vorlegen können, andernfalls endet der Weiterbildungsvertrag automatisch ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Für den Fall der Kündigung werden bereits geleistete Vorauszahlungen erstattet, sofern sie nicht zur Tilgung von vertraglich vereinbarten Verbindlichkeiten dienen.

§ 8 Urheberrechte

Die dem Teilnehmer ausgehändigten Lehrmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und bei vorzeitigem Abbruch der Weiterbildung, auf eigene Kosten, an den Veranstalter zurückzugeben. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.

§ 9 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Sinne des BDSG genutzt. Sie haben das Recht, der Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen. Die Daten werden dennoch gespeichert solange Sie sich in einem rechtlichen Vertragsverhältnis mit uns befinden.

§ 10 Ton-/Bild- und Videoaufzeichnungen

Einzelne Vorträge und andere Unterrichtseinheiten der Weiterbildungen werden audiovisuell aufgezeichnet und später den anderen Teilnehmern und auch Dritten (zu Lehr- und Werbezwecken) zur Verfügung gestellt. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit den Aufzeichnungen und ihrer Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte einverstanden.

§ 11 Schriftform , Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht und Salvatorische Klausel

1. Sämtliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag, Änderungen, Ergänzungen und zusätzliche Abreden, einschließlich der Aufhebung und Änderung dieser Klausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten ist der Gerichtsstand des IVK. 3. Der gleiche Gerichtsstand gilt bei Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus dem Inland verlegt oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 4. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung 5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sich in ihnen eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
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